Zu den weniger bekannten Arten der Versicherungen zählt mit Sicherheit die Handyversicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, die den Versicherten für den Fall des Diebstahls oder der Beschädigung eines materiellen Gegenstands absichern. Wie bei allen anderen Private Krankenversicherung auch, ist der Versicherungsnehmer auch bei der Handyversicherung angehalten, einen Schadensfall nach Kräften zu vermeiden. Nur wenn nachweislich kein eigenes Verschulden bei Diebstahl oder Beschädigung bestand, werden die Versicherungen den entstandenen Schaden auch ersetzen. Vor dem Abschluss einer Handyversicherung kann es durchaus sinnvoll sein, seine alle bisher schon abgeschlossenen Versicherung über einen internen Versicherungsvergleich mit einander abzugleichen. Dabei sollte vor allem darauf geachtet werden, welche Versicherungen welche Schadensfälle absichern. Es könnte nämlich sein, dass bereits eine der schon vorhandenen Versicherungen den Verlust oder die Beschädigung des Handys als Leistung anbietet. Zu diesen Versicherungen kann unter Umständen z.B. die Kfz-Versicherung gehören. Der Versicherungsschutz für das Handy ist in der Regel auch im Ausland gültig. Der Versicherungsnehmer ist weiterhin verpflichtet einen eventuellen Diebstahl des Handys unmittelbar nach Bekanntwerden der Polizei und dem Betreiber des Handynetzes anzuzeigen. Eine verzögerte Meldung kann den Verlust der Leistung durch die Versicherungen bedeuten. Vorsicht ist allerdings bei den Laufzeiten der Handyverträge und der Versicherungen geboten. Die Handyversicherung gilt in den meisten Fällen nur im ersten Jahr, während die Vertragslaufzeiten mit den Handyanbietern meist über einen längeren Zeitraum laufen. Andererseits ist es ohnehin nicht üblich Gegenstände allzu lange Zeit gegen Diebstahl und Beschädigung versichern zu lassen, da die Beiträge für diese Versicherungen nach einer bestimmten Zeit in keinem guten Verhältnis mehr zum tatsächlichen Wert stehen.