Versicherungskennzeichen sind Erkennungszeichen für Kraftfahrzeuge, die zeigen, dass der Besitzer bzw. Halter eine Versicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat und somit berechtigt ist, mit diesem am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens erkennt man an seiner Farbe, denn das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr erneuert werden und wird jedes Jahr mit einer neuen Farbe ausgegeben werden. So kann beispielsweise auch ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sofort erkennen, ob die Plakette noch gültig ist. Wer kein gültiges Versicherungskennzeichen besitzt und erwischt wird, bekommt ein Strafmandat und sein Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen, bis ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Dies dient zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, da beispielsweiser ein Autofahrer, der einen Unfall verursacht, die entstehenden Schäden meist nicht aus eigener Tasche bezahlen könnte. Hier tritt der Versicherungsschutz in Kraft und schützt so auch die anderen Versicherungsteilnehmer davor, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Ganz ähnlich verhält es sich mit der Tierversicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist zwar nicht Pflicht, aber es ist doch durchaus ratsam, eine solche abzuschließen. Denn schließlich können sich auch mit Tieren Unfälle ereignen, die der Halter weder vorausgesehen hat, und für deren Schaden er auch gar nicht gerade stehen könnte. So tritt eine Tierversicherung beispielsweise in Kraft, wenn der Hund sich losreißt und einen Fahrradfahrer verletzt oder einen Unfall beim Überqueren einer Straße verursacht. Auch Schäden, wie z.B. zerbissene Möbel oder zernagte Designer-Schuhe können mit einer solchen Versicherung abgedeckt werden. Hier kommt es darauf an, welche eventuellen Schäden man in die Versicherung integrieren möchte und welchen Betrag man bereit bzw., in der Lage ist, in diese Versicherung zu investieren.